Unsere Kosten im Überblick:
Die Kosten werden in der Regel vom überörtlichen Sozialhilfeträger (LVR) oder je nach Alter durch das Jugendamt oder die Stadt Mönchengladbach übernommen. Dies wird im Einzelfall geprüft. Es wird gemeinsam mit den Klienten ein individueller Hilfeplan erstellt, der die Finanzierungsgrundlage bietet und den wöchentlichen Stundenumfang der Fachleistung festlegt. Die Klienten werden bei den Vorgängen, wie z.B. Stellen der notwendigen Anträge, Suche einer geeigneten Wohnung, usw. durch die Sozialpädagogische Praxis begleitet und unterstützt.